Kaan Karagece, Ihr unabhängiger KFZ-Experte und Sachverständiger aus Bonn
Ob Unfallgutachten Kurzgutachten oder Fahrzeugbewertung. Wir erstellen professionelle Kfz Gutachten mit höchster Präzision transparenter Dokumentation und persönlicher Betreuung. Zuverlässig und zeitnah.
Schnelle Gutachtenerstellung
  • Rund um die Uhr 24/7 ereichbar
  • Mobil: 0171 2 77 77 36
  • Telefon: 0228 929 7 27 27
  • E‒Mail: info@gutachterbonn.com
  • Soforthilfe bei einem Verkehrsunfall / Kostenfrei für den Geschädigten / Kostenlose vor‒Ort‒Beratung
Ihre Vorteile
  • Als privat geführtes, unabhängiges KFZ‒Sachverständigenbüro sind wir für Sie als kompetenter Dienstleister für KFZ‒Schäden und Fahrzeugbewertung in ganz NRW und Umgebung tätig
  • Wir verstehen uns als 360 Grad Anbieter, dessen Portfolio vom Schadensgutachten bis Gebrauchtfahrzeugbewertung reicht
  • Rund um die Uhr (24/7) erreichbar
  • Schadens‒ und Fahrzeugbewertung nach der Deutschen Automobil Treuhand
  • Verbandsmitgliedschaft in der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft
  • Kostenfrei für den Geschädigten
  • Kostenlose vor Beratung Ort
  • Soforthilfe bei einem Verkehrsunfall Langjährige Erfahrung in der Kfz Branche
Kurzgutachten
Wenn durch einen Unfall Schadensersatzansprüche entstehen, kann es ratsam sein, ein Gutachten erstellen zu lassen. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann Ihnen schnelle und zuverlässige Auskunft darüber geben, wie hoch der Sachschaden
Was ist ein Kurzgutachten und wann wird es benötigt?
Das Kurzgutachten ist weitgehend mit dem Kostenvoranschlag gleichzusetzen, unterscheidet sich jedoch sehr von einem normalen KFZ-Gutachten. Es wird zur Beweissicherung für die Versicherung verwendet, jedoch vor Gericht hat es keine Beweis sichernde Funktion. Im Kurzgutachten werden neben der Kalkulation der Reparaturkosten, bildlich der gesamte Zustand des Fahrzeuges, sowie die Schäden dokumentiert. Serien und Sonderausstattungen/Spezialumbauten werden auch genannt. Durch die bildliche Dokumentation im Kurzgutachten hat der Geschädigte bei der Schadensregulierung mehr Sicherheiten.
Benötige ich ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag?
Laut Gesetzgeber obliegt dem Geschädigten die Schadensminderungspflicht, das heißt ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag wird bei einem Bagatellschaden angewendet, bei dem die Reparaturkosten die Grenze von ca. 750 Euro nicht übersteigen. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro darf ein vollwertiges Gutachten erstellt werden. In diesem Fall erstellen wir ihnen gerne einem Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
Was kostet ein Kurzgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Kurzgutachten sowie der Kostenvoranschlag für Sie kostenfrei.
Kontaktformular
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir melden uns zeitnah zur Terminvereinbarung und klären alle weiteren Schritte.
Unsere Adresse in Bonn
Wir sind als unabhängiger Kfz-Gutachter direkt in Bonn für Sie da. Termine zur Fahrzeugbesichtigung vereinbaren wir flexibel – bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder am Abstellort des Fahrzeugs.
Kfz-Sachverständigen Büro
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