Die Kosten für ein Gutachten berechnen sich prozentual an der auschal sagen. Da ich direkt mit der ersichereng abrechne, entstehen für Sie keine Kosten.
Muss das Gutachten im Rahmen eines Prozesses erstellt werden, trägt die Partei, die im Prozess unterliegt, die Kosten (siehe u.a. BGH vom 22.07.2014, AZ: VI ZR 357/13).
Bei einem unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie kostenfrei.